JAEG vs. BBG: Die Unterschiede zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze erklärt
- Jenny
- 28. Okt. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 31. Okt. 2024
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind zwei wichtige Begriffe im deutschen Sozialversicherungssystem, die oft miteinander verwechselt werden. Beide Grenzen spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Beiträge für die Krankenversicherung, haben jedoch unterschiedliche Funktionen und Anwendungsbereiche. Hier erfahren Sie, was die JAEG und die BBG genau bedeuten und wie sie sich voneinander unterscheiden.

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt, legt fest, ab welchem Jahreseinkommen ein Arbeitnehmer die Wahlfreiheit hat, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers über der JAEG, kann er sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die JAEG wird jährlich angepasst und ist eine zentrale Grenze, die vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler von Interesse ist, da sie den Zugang zur PKV regelt.
Für das Jahr 2025 liegt die JAEG bei 68.400 € brutto im Jahr. Erreicht oder überschreitet das regelmäßige Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers diesen Betrag, hat er die Wahl, ob er in der GKV verbleiben oder zur PKV wechseln möchte. Bleibt sein Einkommen jedoch unterhalb dieser Grenze, bleibt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bestehen.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine andere Art von Grenze, die festlegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Einkommen, das über der BBG liegt, wird nicht mehr zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Das bedeutet, dass für einen höheren Verdienst oberhalb der BBG keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Für 2025 liegt die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 62.400 € pro Jahr. Das bedeutet, dass Einkommen über diesem Betrag bei der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt wird. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegen die BBGs im Jahr 2025 in den alten Bundesländern bei 92.400 € und in den neuen Bundesländern bei 88.800 €.
Worin unterscheiden sich JAEG und BBG?
1. Zweck und Funktion
• Die JAEG bestimmt, ob ein Arbeitnehmer in der GKV versicherungspflichtig bleibt oder sich für die PKV entscheiden kann. Sie ist eine Einkommensgrenze, die den Zugang zur privaten Krankenversicherung regelt.
• Die BBG legt fest, bis zu welchem Betrag das Einkommen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei, betrifft aber nicht die Versicherungswahl.
2. Anwendungsbereich
• Die JAEG bezieht sich nur auf die Krankenversicherung und beeinflusst die Versicherungspflicht in der GKV.
• Die BBG hingegen wird für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen.
3. Höhe der Grenze
• Die JAEG ist generell höher angesetzt als die BBG und wird jährlich angepasst. Sie liegt 2025 bei 68.400 €.
• Die BBG ist je nach Versicherungsbereich unterschiedlich und liegt 2025 bei 62.400 € für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Warum sind diese Grenzen wichtig?
Die JAEG und die BBG beeinflussen maßgeblich die monatlichen Abgaben und die Versicherungswahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Während die JAEG für gutverdienende Arbeitnehmer die Freiheit eröffnet, sich zwischen GKV und PKV zu entscheiden, dient die BBG als Deckelung der Beitragshöhe. Die Kenntnis dieser Grenzen kann besonders für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitgeber von Bedeutung sein, da sie zur finanziellen Planung und zur Gestaltung der Versicherungsstrategie beitragen.
Fazit: JAEG und BBG auf einen Blick
Zusammengefasst, haben JAEG und BBG unterschiedliche Rollen im Sozialversicherungssystem:
• Die JAEG regelt, ab welchem Einkommen die Möglichkeit besteht, von der GKV in die PKV zu wechseln.
• Die BBG legt fest, bis zu welchem Betrag Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Beide Grenzen werden jährlich angepasst und spiegeln die wirtschaftliche Entwicklung und Lohnentwicklung in Deutschland wider. Für Arbeitnehmer und Versicherte ist es sinnvoll, die Unterschiede zwischen JAEG und BBG zu kennen, um bei der Auswahl ihrer Versicherung die richtige Entscheidung zu treffen und ihre Beiträge optimal zu planen.
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