SPD fordert freie Wahl der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte
- Steph
- 25. Aug. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Nov. 2024
Viele Beamt:innen sind privat krankenversichert – kein Wunder, denn mit staatlicher Beihilfe fällt ihnen diese Entscheidung leicht. Nun fordern Politiker:innen der Ampel-Koalition, dass Beamt:innen auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn erhalten. So hätten sie eine echte Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Viele Beamte und Beamt:innen wählen die private Krankenversicherung (PKV) – hauptsächlich aufgrund der staatlichen Beihilfe, die ihnen einen erheblichen finanziellen Vorteil bietet. Ampel-Politiker:innen setzen sich nun dafür ein, dass mehr Bundesländer eine pauschale Beihilfe einführen, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch für Beamt:innen attraktiver zu gestalten. Bisher haben jedoch nur wenige Bundesländer eine entsprechende Regelung verabschiedet.
Für viele scheint die Kombination aus Beamt:innenstatus und PKV selbstverständlich. Tatsächlich bevorzugen die meisten Beamt:innen die PKV, da sie durch die Beihilfe-Regelungen besonders günstig und zugleich leistungsstark ist. Im Rahmen der staatlichen Beihilfe übernimmt der Dienstherr – je nach Dienstverhältnis das jeweilige Bundesland oder der Bund – mindestens die Hälfte der anfallenden Arztrechnungen, während der verbleibende Betrag über spezielle Beihilfetarife der PKV abgesichert wird.
Entscheiden sich Beamt:innen jedoch für die GKV, entfallen diese Vorteile: Sie müssen die Beiträge komplett selbst tragen, da es nur in wenigen Bundesländern Zuschüsse vom Dienstherrn für gesetzlich versicherte Beamt:innen gibt. Da sich die Höhe des GKV-Beitrags am Einkommen orientiert, kann die Mitgliedschaft in der GKV für Beamt:innen schnell zu einer kostenintensiven Entscheidung werden.
Kassen-Revolution: Macht die GKV für Beamt:innen attraktiver!
Politiker:innen der Ampel-Koalition setzen sich 2024 verstärkt dafür ein, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) genauso attraktiv zu gestalten wie die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte und Beamt:innen und ihnen so eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten.
In einem Interview mit der Bild-Zeitung betonte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, dass Bund und Länder, die bisher den Arbeitgeberanteil für ihre neu verbeamteten Mitarbeiter:innen nicht übernehmen, dies nun tun sollten. Sie bezeichnete dies als eine Frage der Gerechtigkeit.
Unterstützung erhält sie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der ebenfalls betonte, dass er es begrüßen würde, wenn weitere Bundesländer das Wahlrecht für Beamt:innen einführen.
In diesen Bundesländern können Beamt:innen bereits frei zwischen PKV und GKV wählen
Stand 2025 bieten die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg und mittlerweile auch Sachsen Beamt:innen die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu nutzen. Diese Regelung ergänzt die individuelle Beihilfe für die private Krankenversicherung (PKV), indem sie 50 % des GKV-Beitrags übernimmt.
In Schleswig-Holstein bleibt die pauschale Beihilfe auf Härtefälle beschränkt. Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, die pauschale Beihilfe in naher Zukunft einzuführen, während Niedersachsen weiterhin kein festes Startdatum nennt. In den übrigen Bundesländern sind nach wie vor keine Änderungen geplant.
Diese Uneinheitlichkeit stellt für Beamt:innen oft einen Nachteil dar und begünstigt die Entscheidung für die PKV. Bei einem Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe oder einem Wechsel zu einer Bundesbehörde müssten sie andernfalls die GKV-Beiträge wieder vollständig selbst übernehmen.
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